Motorrad

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Der Weg zum Führerausweis Kat. A1 / A

Alle Motorradgrundkurse werden neu in Zusammenarbeit mit der Fahrschule Driving-School-Richard in Biel durchgeführt.

 

Standort:

Driving-School-Richard

Bahnhofstrasse 1, 2502 Biel

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Motorrad Kat. A1 (ab 15 Jahren)

Motorräder der Kategorie A1 mit 50 ccm Hubraum können ab 15 Jahren gefahren werden. 

 

Achtung: 

Die Gültigkeit des erhaltenen Lernfahrausweises beträgt vorerst 4 Monate. Der Ausweis wird um weitere 12 Monaten verlängert, wenn innerhalb der ersten 4 Monate die praktische Grundschulung absolviert wird.

 

Praktische Grundschulung: 

Sie ist obligatorisch, umfasst 12 Stunden und ist aufgeteilt in Grundkurs 1, 2 und 3. Die Kurse werden neu in Zusammenarbeit mit der Driving-School-Richard in Biel, Solothurn oder Lyss durchgeführt

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Motorrad Kat. A1 (ab 16 Jahren)

  • Motorräder bis 125 ccm / max. 11 kW Leistung
  • Basistheorie-Prüfung
  • VKU
  • Praktische Grundschulung 12 Stunden
  • Praktische Prüfung


Achtung:
Wer bereits im Besitz der Kat. A1 ab 15 Jahren ist, kann ab seinem 16. Geburtstag per sofort Fahrzeuge bis 125 ccm / max. 11 kW Leistung fahren.


Motorrad Kat. A1 mit Kat. B Ausweis (Auto)

  • Motorräder bis 125 ccm / max. 11 kW Leistung
  • Praktische Grundschulung 12 Stunden
  • Keine Prüfung

Motorrad Kat. A (beschränkt) ab 18 Jahren

  • Motorräder mit mind. 11 kW und max. 35 kW 
  • Basistheorie-Prüfung
  • VKU 
  • Praktische Grundschulung 12 Stunden (aufgeteilt in Kurs 1, 2 und 3)
  • Praktische Prüfung


Achtung:
Keine Theorieprüfung, keinen VKU und keine Grundschulung benötigt, wer im Besitz eines Führerausweises der Kat. A1 ist.


Motorrad Kat. A (beschränkt) ab 18 Jahren und im Besitz der Kat. A1

  • Motorräder mit mind. 11 kW und max. 35 kW
  • Praktische Prüfung

Motorrad Kat. A (unbeschränkt)

Seit 2021 ist ein Direkteinstieg in diese kategorie nicht mehr möglich. Wer gerne Motorräder der grössten Kategorie fahren möchten, muss zuerst zwei jahre mit der Kategorie A (Beschränkt) absolviert haben und kann erst nach diesen zwei Jahren den Lernfahrausweis für die Kategorie A (Unbeschränkt) beantragen.

  • Motorräder mit über 35 kW 
  • Praktische Prüfung
  • Prüfungsfahrzeug: Ein Motorrad mit mind. 35 kW und mit 2 Sitzplätzen

 

Achtung 

Keine Theorieprüfung, keine Grundschulung und keinen VKU benötigt, wer im Besitz eines Führerausweises der Kat. A1 oder A (Beschränkt) ist.


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